Die Pflanzenheilkunde basiert auf traditioneller Medizin. Erfahrungswerte und überliefertes Wissen spielen eine wichtige Rolle. Die Pflanzenheilkunde
beinhaltet aber auch Teile der Pharmakologie, der Pharmazeutik sowie der Toxikologie. Für eine angemessene Qualität haben die Beschaffenheit der verwendeten pflanzlichen Drogen
ebenso wie die Herstellungsbedingungen besonderen Standards zu genügen.
In Deutschland hatte eine wissenschaftliche Sachverständigenkommission (Kommission E) am damaligen Bundesgesundheitsamt (BGA*) Monografien zur Anwendung von Drogen und Drogenzubereitungen verfasst. Die
Kommission E arbeitete mit dem Inkrafttreten des neuen Arzneimittelgesetzes (1978) bis 1994
an wissenschaftlichem Material zu den Wirkungen pflanzlicher Arzneidrogen. Die Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums (Kommission E) zum Einsatz pflanzlicher Arzneimittel wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
* heute: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)